Arbeit-von-morgen-Gesetz
Das “Arbeit-von-morgen-Gesetz” ist ein politisches Instrument, das darauf abzielt, die zukünftige Arbeitswelt auf die Herausforderungen der Digitalisierung und des technologischen Fortschritts vorzubereiten. Es enthält Maßnahmen zur Förderung von Innovationsprozessen, Qualifizierungsmaßnahmen und unterstützt Unternehmen bei der Transformation ihrer Arbeitsprozesse. Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer zu erhalten und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Das Gesetz soll somit einen Beitrag leisten, um den Herausforderungen der immer weiter voranschreitenden Digitalisierung zu begegnen.
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Betriebsräte aufgepasst: Arbeit-von-morgen-Gesetz
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Gute Nachricht für Betriebsräte: Der Bundestag hat am 23. April 2020 eine befristete Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) beschlossen, durch die die Arbeit der Betriebsräte in Zeiten der Coronakrise erleichtert und ihre Handlungsfähigkeit sichergestellt werden soll. Nachdem Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bereits in einer Ministererklärung dazu aufgerufen hat, die Arbeitsfähigkeit der Betriebsräte in der Covid-19-Krise sicherzustellen, hat…