Arbeit-von-morgen-Gesetz

Das “Arbeit-von-mor­gen-Gesetz” ist ein poli­ti­sches Instru­ment, das dar­auf abzielt, die zukünf­ti­ge Arbeits­welt auf die Her­aus­for­de­run­gen der Digi­ta­li­sie­rung und des tech­no­lo­gi­schen Fort­schritts vor­zu­be­rei­ten. Es ent­hält Maß­nah­men zur För­de­rung von Inno­va­ti­ons­pro­zes­sen, Qua­li­fi­zie­rungs­maß­nah­men und unter­stützt Unter­neh­men bei der Trans­for­ma­ti­on ihrer Arbeits­pro­zes­se. Ziel ist es, die Beschäf­ti­gungs­fä­hig­keit der Arbeit­neh­mer zu erhal­ten und neue Arbeits­plät­ze zu schaf­fen. Das Gesetz soll somit einen Bei­trag leis­ten, um den Her­aus­for­de­run­gen der immer wei­ter vor­an­schrei­ten­den Digi­ta­li­sie­rung zu begegnen.


  • Betriebs­rä­te auf­ge­passt: Arbeit-von-morgen-Gesetz

    Betriebs­rä­te auf­ge­passt: Arbeit-von-morgen-Gesetz

    /

    Gute Nach­richt für Betriebs­rä­te: Der Bun­des­tag hat am 23. April 2020 eine befris­te­te Ände­rung des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes (BetrVG) beschlos­sen, durch die die Arbeit der Betriebs­rä­te in Zei­ten der Coro­na­kri­se erleich­tert und ihre Hand­lungs­fä­hig­keit sicher­ge­stellt wer­den soll. Nach­dem Bun­des­ar­beits­mi­nis­ter Huber­tus Heil (SPD) bereits in einer Minis­ter­er­klä­rung dazu auf­ge­ru­fen hat, die Arbeits­fä­hig­keit der Betriebs­rä­te in der Covid-19-Kri­se sicher­zu­stel­len, hat…