Arbeitnehmende

Der Begriff „Arbeitnehmende“ bezieht sich auf Personen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses für einen Arbeitgeber tätig sind. Sie erbringen Arbeitsleistungen in Form von körperlicher oder geistiger Arbeit und erhalten im Gegenzug eine Vergütung in Form von Lohn oder Gehalt. Arbeitnehmende unterliegen dabei den Weisungen des Arbeitgebers und sind in der Regel sozialversicherungspflichtig.