Arbeitnehmerinteressen

Arbeit­neh­mer­inter­es­sen bezie­hen sich auf die Bedürf­nis­se, Wün­sche und Rech­te von Arbeit­neh­mern im beruf­li­chen Kon­text. Die­se Inter­es­sen umfas­sen eine brei­te Palet­te von The­men, wie fai­re Löh­ne, siche­re Arbeits­be­din­gun­gen, Gleich­be­rech­ti­gung am Arbeits­platz, und den Schutz vor unge­recht­fer­tig­ter Kün­di­gung. Die Ver­tre­tung die­ser Inter­es­sen erfolgt oft durch Gewerk­schaf­ten, Betriebs­rä­te oder Per­so­nal­rä­te, die mit Arbeit­ge­bern ver­han­deln, um Arbeits­be­din­gun­gen zu ver­bes­sern und die Rech­te der Arbeit­neh­mer zu schüt­zen. Die Wah­rung der Arbeit­neh­mer­inter­es­sen ist nicht nur für die indi­vi­du­el­le Sicher­heit und Zufrie­den­heit der Beschäf­tig­ten wich­tig, son­dern trägt auch zu einem posi­ti­ven Arbeits­kli­ma und der all­ge­mei­nen Pro­duk­ti­vi­tät im Unter­neh­men bei.


  • Was muss ein Betriebs­rat wis­sen, wenn sein Betrieb Insol­venz anmeldet?

    Was muss ein Betriebs­rat wis­sen, wenn sein Betrieb Insol­venz anmeldet?

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    In wirt­schaft­lich tur­bu­len­ten Zei­ten ist die Insol­venz eines Unter­neh­mens kei­ne Sel­ten­heit mehr. Ein sol­ches Sze­na­rio stellt nicht nur für das Unter­neh­men selbst, son­dern auch für die Beleg­schaft und ins­be­son­de­re für den Betriebs­rat eine gro­ße Her­aus­for­de­rung dar. Der Betriebs­rat spielt in die­ser kri­ti­schen Pha­se eine Schlüs­sel­rol­le, da er die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer ver­tritt und sicher­stel­len muss,…