Arbeitsgericht Hamburg

Das Arbeits­ge­richt Ham­burg ist das erst­in­stanz­li­che Gericht für arbeits­recht­li­che Strei­tig­kei­ten im Bun­des­land Ham­burg. Es behan­delt zivil­recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen zwi­schen Arbeit­neh­mern und Arbeit­ge­bern, dar­un­ter Kün­di­gungs­schutz­kla­gen, Lohn­for­de­run­gen und Strei­tig­kei­ten zwi­schen Betriebs­rä­ten und Arbeitgebern.


  • Arbeits­ge­richt Ham­burg: Kein Mit­be­stim­mungs­recht des Betriebs­rats bei ChatGPT & KI-Ein­satz (Urteil 24 BVGa 1/24)

    Arbeits­ge­richt Ham­burg: Kein Mit­be­stim­mungs­recht des Betriebs­rats bei ChatGPT & KI-Ein­satz (Urteil 24 BVGa 1/24)

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    ArbG Hamburg: Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht bei ChatGPT & KI-Einsatz. Was bedeutet das für die Zukunft der Arbeit? Jetzt mehr erfahren!

  • Neue Ära im Arbeits­recht: ChatGPT-Ein­satz ohne Betriebsratmitbestimmung

    Neue Ära im Arbeits­recht: ChatGPT-Ein­satz ohne Betriebsratmitbestimmung

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    Die Nut­zung künst­li­cher Intel­li­genz (KI) im Arbeits­um­feld mar­kiert einen Wen­de­punkt in der digi­ta­len Trans­for­ma­ti­on von Unter­neh­men. Spe­zi­ell die Ent­schei­dung des Arbeits­ge­richts Ham­burg zum Ein­satz von ChatGPT, einem KI-basier­ten Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tool, ohne die Ein­bin­dung des Betriebs­rats, wirft ein Schlag­licht auf die recht­li­chen Her­aus­for­de­run­gen und Mög­lich­kei­ten, die sich aus der Inte­gra­ti­on von KI in die Arbeits­welt erge­ben. Die­ser…