Arbeitsministerium

Das Arbeits­mi­nis­te­ri­um ist eine staat­li­che Insti­tu­ti­on, die für die Arbeits­markt- und Arbeits­rechts­po­li­tik eines Lan­des zustän­dig ist. Es ist ver­ant­wort­lich für die Schaf­fung und Umset­zung von Geset­zen und Richt­li­ni­en, die die Arbeits­be­din­gun­gen, die Arbeits­lo­sig­keit und die Arbeits­platz­si­cher­heit betref­fen. Das Arbeits­mi­nis­te­ri­um arbei­tet eng mit ande­ren Regie­rungs­be­hör­den, Gewerk­schaf­ten und Arbeit­ge­ber­ver­bän­den zusam­men, um die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer und Arbeit­ge­ber zu ver­tre­ten und eine aus­ge­wo­ge­ne Arbeits­markt­po­li­tik zu för­dern. Es spielt eine wich­ti­ge Rol­le bei der För­de­rung von Beschäf­ti­gungs­mög­lich­kei­ten, der Qua­li­fi­zie­rung von Arbeits­kräf­ten und der Sicher­stel­lung fai­rer Arbeitsbedingungen.


  • Kla­re Lini­en im Arbeits­recht: Die Neu­re­ge­lung der Betriebsratsvergütung

    Kla­re Lini­en im Arbeits­recht: Die Neu­re­ge­lung der Betriebsratsvergütung

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    Die Ver­gü­tung von Betriebs­rä­ten steht schon seit gerau­mer Zeit im Zen­trum arbeits­recht­li­cher Dis­kus­sio­nen in Deutsch­land. Beson­ders seit dem auf­se­hen­er­re­gen­den Fall des ehe­ma­li­gen VW-Betriebs­rats­chefs Bernd Oster­loh, der die Gerich­te und die öffent­li­che Mei­nung glei­cher­ma­ßen beschäf­tig­te, ist das The­ma in den Fokus gerückt. Unter­neh­men und Betriebs­rä­te ste­hen seit­her vor der Her­aus­for­de­rung, eine gerech­te und rechts­si­che­re Ver­gü­tungs­struk­tur zu…