Arbeitssicherheit bezeichnet die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Ziel ist es, die Gesundheit und das Leben der Beschäftigten während ihrer beruflichen Tätigkeit durch technische, organisatorische und persönliche Schutzvorkehrungen dauerhaft zu sichern. Die rechtliche Verantwortung dafür liegt beim Arbeitgeber, der Gefährdungen am Arbeitsplatz systematisch ermitteln und durch präventive Ansätze minimieren muss. Ein effektives Sicherheitsmanagement trägt somit dazu bei, Risiken im Betriebsablauf zu kontrollieren und ein unfallfreies Arbeitsumfeld zu gewährleisten.

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In der modernen Arbeitswelt spielen die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten eine entscheidende Rolle, insbesondere wenn es um die Arbeitssicherheit geht. Diese Rechte sind nicht nur zentral für die Gewährleistung eines sicheren und gesundheitsfördernden Arbeitsumfelds, sondern tragen auch maßgeblich zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), insbesondere § 87 Abs. 1 Nr. 7, bildet dabei die…