Arbeitssicherheit

Arbeits­si­cher­heit bezeich­net die Gesamt­heit aller Maß­nah­men zur Ver­mei­dung von Arbeits­un­fäl­len und arbeits­be­ding­ten Gesund­heits­ge­fah­ren. Ziel ist es, die Gesund­heit und das Leben der Beschäf­tig­ten wäh­rend ihrer beruf­li­chen Tätig­keit durch tech­ni­sche, orga­ni­sa­to­ri­sche und per­sön­li­che Schutz­vor­keh­run­gen dau­er­haft zu sichern. Die recht­li­che Ver­ant­wor­tung dafür liegt beim Arbeit­ge­ber, der Gefähr­dun­gen am Arbeits­platz sys­te­ma­tisch ermit­teln und durch prä­ven­ti­ve Ansät­ze mini­mie­ren muss. Ein effek­ti­ves Sicher­heits­ma­nage­ment trägt somit dazu bei, Risi­ken im Betriebs­ab­lauf zu kon­trol­lie­ren und ein unfall­frei­es Arbeits­um­feld zu gewähr­leis­ten.


  • Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Bereich Arbeitssicherheit

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    Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Bereich Arbeitssicherheit

    In der moder­nen Arbeits­welt spie­len die Mit­be­stim­mungs­rech­te von Betriebs­rä­ten eine ent­schei­den­de Rol­le, ins­be­son­de­re wenn es um die Arbeits­si­cher­heit geht. Die­se Rech­te sind nicht nur zen­tral für die Gewähr­leis­tung eines siche­ren und gesund­heits­för­dern­den Arbeits­um­felds, son­dern tra­gen auch maß­geb­lich zur Ver­bes­se­rung der Arbeits­be­din­gun­gen bei. Das Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz (BetrVG), ins­be­son­de­re § 87 Abs. 1 Nr. 7, bil­det dabei die…