Betriebsänderung

Eine Betriebs­än­de­rung bezieht sich auf jede Ver­än­de­rung in der Struk­tur oder den Abläu­fen eines Unter­neh­mens, die signi­fi­kan­te Aus­wir­kun­gen auf die Beleg­schaft haben kann. Sol­che Ände­run­gen kön­nen die Ein­füh­rung neu­er Arbeits­me­tho­den, die Ver­le­gung oder Schlie­ßung von Betriebs­tei­len, Fusio­nen mit ande­ren Unter­neh­men oder auch erheb­li­che Per­so­nal­re­du­zie­run­gen umfas­sen. Nach dem Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz in Deutsch­land ist der Arbeit­ge­ber ver­pflich­tet, den Betriebs­rat recht­zei­tig über geplan­te Betriebs­än­de­run­gen zu infor­mie­ren und mit ihm über die Aus­wir­kun­gen auf die Arbeit­neh­mer zu bera­ten. Ziel die­ser Kon­sul­ta­tio­nen ist es oft, einen Inter­es­sen­aus­gleich und Sozi­al­plan zu ver­ein­ba­ren, um die Nach­tei­le für die betrof­fe­nen Arbeit­neh­mer zu mildern.


  • Was muss ein Betriebs­rat wis­sen, wenn sein Betrieb Insol­venz anmeldet?

    Was muss ein Betriebs­rat wis­sen, wenn sein Betrieb Insol­venz anmeldet?

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    In wirt­schaft­lich tur­bu­len­ten Zei­ten ist die Insol­venz eines Unter­neh­mens kei­ne Sel­ten­heit mehr. Ein sol­ches Sze­na­rio stellt nicht nur für das Unter­neh­men selbst, son­dern auch für die Beleg­schaft und ins­be­son­de­re für den Betriebs­rat eine gro­ße Her­aus­for­de­rung dar. Der Betriebs­rat spielt in die­ser kri­ti­schen Pha­se eine Schlüs­sel­rol­le, da er die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer ver­tritt und sicher­stel­len muss,…