Betriebsänderung
Eine Betriebsänderung bezieht sich auf jede Veränderung in der Struktur oder den Abläufen eines Unternehmens, die signifikante Auswirkungen auf die Belegschaft haben kann. Solche Änderungen können die Einführung neuer Arbeitsmethoden, die Verlegung oder Schließung von Betriebsteilen, Fusionen mit anderen Unternehmen oder auch erhebliche Personalreduzierungen umfassen. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz in Deutschland ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Betriebsrat rechtzeitig über geplante Betriebsänderungen zu informieren und mit ihm über die Auswirkungen auf die Arbeitnehmer zu beraten. Ziel dieser Konsultationen ist es oft, einen Interessenausgleich und Sozialplan zu vereinbaren, um die Nachteile für die betroffenen Arbeitnehmer zu mildern.