Betriebsratsvergütung

Die Betriebs­rats­ver­gü­tung bezeich­net die Ent­loh­nung, die Mit­glie­der des Betriebs­rats für ihre Tätig­keit im Betriebs­rat erhal­ten. Die­se Ver­gü­tung wird in der Regel von den Arbeit­ge­bern gezahlt und ist gesetz­lich gere­gelt. Die Höhe der Betriebs­rats­ver­gü­tung rich­tet sich nach der Grö­ße des Betriebs und der Anzahl der Betriebs­rats­mit­glie­der. Die Ver­gü­tung soll sicher­stel­len, dass die Betriebs­rats­mit­glie­der ihre Auf­ga­ben unab­hän­gig und ohne finan­zi­el­le Ein­bu­ßen wahr­neh­men können.


  • Kla­re Lini­en im Arbeits­recht: Die Neu­re­ge­lung der Betriebsratsvergütung

    Kla­re Lini­en im Arbeits­recht: Die Neu­re­ge­lung der Betriebsratsvergütung

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    Die Ver­gü­tung von Betriebs­rä­ten steht schon seit gerau­mer Zeit im Zen­trum arbeits­recht­li­cher Dis­kus­sio­nen in Deutsch­land. Beson­ders seit dem auf­se­hen­er­re­gen­den Fall des ehe­ma­li­gen VW-Betriebs­rats­chefs Bernd Oster­loh, der die Gerich­te und die öffent­li­che Mei­nung glei­cher­ma­ßen beschäf­tig­te, ist das The­ma in den Fokus gerückt. Unter­neh­men und Betriebs­rä­te ste­hen seit­her vor der Her­aus­for­de­rung, eine gerech­te und rechts­si­che­re Ver­gü­tungs­struk­tur zu…