Betriebsratswahlen 2026 bis 2030

Die Betriebsratswahlen 2026 bis 2030 bezeichnen den Zeitraum der nächsten regulären Amtsperiode für Arbeitnehmervertretungen in deutschen Betrieben. Die eigentlichen Wahlen finden gemäß Betriebsverfassungsgesetz turnusgemäß zwischen dem 1. März und dem 31. Mai 2026 statt. Da die reguläre Amtszeit der gewählten Gremien vier Jahre beträgt, endet dieser Zyklus mit den darauffolgenden Neuwahlen im Frühjahr 2030. In dieser Zeitspanne nehmen die gewählten Mitglieder die gesetzlichen Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber wahr.