Betriebsverfassungsrecht Teil 1

Das Betriebs­ver­fas­sungs­recht Teil 1 bezieht sich auf die gesetz­li­chen Rege­lun­gen, die die Mit­be­stim­mung der Arbeit­neh­mer in Betrie­ben regeln. Es umfasst unter ande­rem die Bil­dung von Betriebs­rä­ten, die Mit­wir­kung bei per­so­nel­len Maß­nah­men und die Betei­li­gung an sozia­len Ange­le­gen­hei­ten. Das Betriebs­ver­fas­sungs­recht Teil 1 ist in Deutsch­land im Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz (BetrVG) gere­gelt und dient dazu, die Rech­te der Arbeit­neh­mer zu stär­ken und ihre Inter­es­sen zu ver­tre­ten. Es bil­det die Grund­la­ge für die Zusam­men­ar­beit zwi­schen Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern auf betrieb­li­cher Ebene.


  • Das Betriebs­ver­fas­sungs­recht: Ihr Schlüs­sel zur erfolg­rei­chen Arbeit als Betriebsrat

    Das Betriebs­ver­fas­sungs­recht: Ihr Schlüs­sel zur erfolg­rei­chen Arbeit als Betriebsrat

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    Lie­be Lesen­de, lie­ber Lesender, kennst Du eigent­lich schon unser Semi­nar BR 1 – Betriebs­ver­fas­sungs­recht Teil 1? Als Betriebs­rat ist es uner­läss­lich, das Betriebs­ver­fas­sungs­recht zu ver­ste­hen und anzu­wen­den. Es bil­det das Fun­da­ment für eine erfolg­rei­che Bezie­hung zwi­schen Arbeit­ge­ben­den und Arbeit­neh­men­den. Doch wie kannst Du sicher­stel­len, dass Du über alle rele­van­ten Kennt­nis­se und Fähig­kei­ten ver­fügst, um Dei­ne…