BRV

BRV steht für Betriebs­rats­vor­sit­zen­der und bezeich­net die Per­son, die den Vor­sitz des Betriebs­rats in einem Unter­neh­men inne­hat. Der BRV wird in der Regel von den Mit­glie­dern des Betriebs­rats gewählt und ver­tritt die Inter­es­sen der Arbeitnehmer:innen gegen­über der Unter­neh­mens­lei­tung. Er ist Ansprech­part­ner für die Arbeitnehmer:innen bei Fra­gen und Pro­ble­men im Arbeits­all­tag und ver­han­delt mit dem Arbeit­ge­ber über Arbeits­be­din­gun­gen, Per­so­nal­pla­nung und ande­re betrieb­li­che Ange­le­gen­hei­ten. Der BRV hat eine wich­ti­ge Funk­ti­on im betrieb­li­chen Mit­be­stim­mungs­recht und arbei­tet eng mit den ande­ren Mit­glie­dern des Betriebs­rats zusammen.


  • Betriebs­rats­wahl – Die kon­sti­tu­ie­ren­de Sitzung

    Betriebs­rats­wahl – Die kon­sti­tu­ie­ren­de Sitzung

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    Die Betriebs­rats­wahl­wahl ist abge­schlos­sen, der Wahl­vor­stand hat die Stim­men aus­ge­zählt und ver­kün­det, wer künf­tig als Betriebs­rats­mit­glied dabei sein wird. Doch für den Wahl­vor­stan­des gibt es noch etwas zu tun. Was dabei zu beach­ten ist, erfährst du in die­sem Artikel. Ein­la­dung zu kon­sti­tu­ie­ren­den Sitzung Da nach dem Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz der neue Betriebs­rat erst nach der soge­nann­ten kon­sti­tu­ie­ren­den…