Bundesarbeitsminister

Der Begriff „Bundesarbeitsminister“ bezeichnet den Minister, der für Fragen der Arbeitsmarktpolitik und des Sozialwesens auf Bundesebene zuständig ist. Er ist Teil der Bundesregierung und leitet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Zu den Aufgaben eines Bundesarbeitsministers gehören unter anderem die Gestaltung von Arbeitsgesetzen, die Förderung der sozialen Sicherheit und die Schaffung fairer Arbeitsbedingungen.