Dienstreisen
“Dienstreisen” bezieht sich auf geschäftliche oder berufliche Reisen, die von einer Person im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit unternommen werden. Solche Reisen können innerhalb des Landes oder ins Ausland führen und dienen oft der Geschäftsabwicklung, Kundenbesuchen, Konferenzteilnahmen oder anderen geschäftlichen Zwecken. Dabei werden üblicherweise Reisekosten, Unterkunft und andere Ausgaben vom Arbeitgeber oder Unternehmen übernommen.