Formale Mängel

For­ma­le Män­gel bezie­hen sich auf Feh­ler oder Unre­gel­mä­ßig­kei­ten in der Form oder Struk­tur eines Doku­ments, Ver­trags oder einer ande­ren schrift­li­chen Ver­ein­ba­rung. Die­se Män­gel kön­nen bei­spiels­wei­se feh­len­de Unter­schrif­ten, fal­sche Datums­an­ga­ben oder unvoll­stän­di­ge Anga­ben sein. For­ma­le Män­gel kön­nen die Gül­tig­keit eines Doku­ments beein­träch­ti­gen und müs­sen mög­li­cher­wei­se kor­ri­giert wer­den, um recht­lich bin­dend zu sein. Es ist wich­tig, for­ma­le Män­gel zu ver­mei­den, indem man sorg­fäl­tig auf die Ein­hal­tung von for­ma­len Anfor­de­run­gen und Vor­schrif­ten achtet.


  • Gericht­li­che Ent­schei­dung: Betriebs­rats­wahl bei Goril­las darf fort­ge­setzt werden

    Gericht­li­che Ent­schei­dung: Betriebs­rats­wahl bei Goril­las darf fort­ge­setzt werden

    /

    Das Lan­des­ar­beits­ge­richt Ber­lin-Bran­den­burg hat in einer weg­wei­sen­den Ent­schei­dung vom 24.11.2021 (Az: 13 TaBV­GA 1534/21) fest­ge­legt, dass die bereits begon­ne­ne Betriebs­rats­wahl beim Ber­li­ner Lie­fer­dienst Goril­las nicht abge­bro­chen wer­den darf. Das Unter­neh­men hat­te ver­sucht, die Wahl auf­grund for­ma­ler Män­gel gericht­lich zu stop­pen, ist jedoch in bei­den Instan­zen gescheitert. Hin­ter­grund: Ver­such der Wahlverhinderung Goril­las, ein auf­stre­ben­des Start-Up im…