Freistellung
Eine Freistellung bezeichnet die vorübergehende Befreiung von einer Arbeitsverpflichtung. Dabei kann es sich um eine Freistellung von der Arbeit handeln, beispielsweise im Rahmen eines Sabbaticals oder einer unbezahlten Auszeit. Eine Freistellung kann aber auch bedeuten, dass ein Arbeitnehmer von bestimmten Aufgaben oder Verpflichtungen entbunden wird, beispielsweise bei einer Freistellung von Führungsverantwortung. In jedem Fall ermöglicht eine Freistellung dem Arbeitnehmer eine zeitliche oder inhaltliche Entlastung.
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Schulungsanspruch Betriebsrat: Ihre Rechte nach § 37 BetrVG
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Haben Betriebsratsmitglieder für die Schulungsteilnahme einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit?
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Der Betriebsrat ist das von den Arbeitnehmern eines Betriebes gewählte Organ zur Vertretung ihrer Interessen gegenüber dem Arbeitgeber. Der Betriebsrat hat nach § 37 Abs. 6 BetrVG einen Anspruch auf Teilnahme an den für die Arbeit des Betriebsrats erforderlichen Schulungen. Damit hat der Betriebsrat einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts…