Führungspositionengesetz

Das Füh­rungs­po­si­tio­nen­ge­setz ist ein gesetz­li­cher Rah­men in Deutsch­land, der Unter­neh­men dazu ver­pflich­tet, Geschlech­ter­gleich­stel­lung in Füh­rungs­po­si­tio­nen zu för­dern. Es legt Min­dest­quo­ten für Frau­en in Auf­sichts­rä­ten und Vor­stän­den fest und ent­hält Maß­nah­men zur Erhö­hung der Trans­pa­renz und Chan­cen­gleich­heit. Das Ziel des Geset­zes ist es, die Füh­rungs­po­si­tio­nen in Unter­neh­men diver­ser und geschlech­ter­ge­rech­ter zu gestalten.


  • Frau­en in Füh­rungs­po­si­tio­nen: Erfolg durch Führungspositionengesetz

    Frau­en in Füh­rungs­po­si­tio­nen: Erfolg durch Führungspositionengesetz

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    Frau­en in Füh­rungs­po­si­tio­nen – Eine posi­ti­ve Entwicklung Die Bun­des­re­gie­rung hat in ihrer Sechs­ten Jähr­li­chen Infor­ma­ti­on zur Ent­wick­lung des Frau­en­an­teils an Füh­rungs­ebe­nen und Gre­mi­en in der Pri­vat­wirt­schaft und im öffent­li­chen Dienst erfreu­li­che Zah­len ver­öf­fent­licht. Seit Inkraft­tre­ten des Füh­rungs­po­si­tio­nen­ge­set­zes im Jahr 2015 ist der Frau­en­an­teil in Füh­rungs­ebe­nen und Gre­mi­en kon­ti­nu­ier­lich gestie­gen. Obwohl die Zah­len in man­chen Berei­chen…