A woman in beige blazer talking to her employees

Frau­en in Füh­rungs­po­si­tio­nen: Erfolg durch Führungspositionengesetz

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Frau­en in Füh­rungs­po­si­tio­nen – Eine posi­ti­ve Entwicklung

Die Bun­des­re­gie­rung hat in ihrer Sechs­ten Jähr­li­chen Infor­ma­ti­on zur Ent­wick­lung des Frau­en­an­teils an Füh­rungs­ebe­nen und Gre­mi­en in der Pri­vat­wirt­schaft und im öffent­li­chen Dienst erfreu­li­che Zah­len ver­öf­fent­licht. Seit Inkraft­tre­ten des Füh­rungs­po­si­tio­nen­ge­set­zes im Jahr 2015 ist der Frau­en­an­teil in Füh­rungs­ebe­nen und Gre­mi­en kon­ti­nu­ier­lich gestie­gen. Obwohl die Zah­len in man­chen Berei­chen noch unter den ange­streb­ten Wer­ten lie­gen, ist die Ent­wick­lung ins­ge­samt posi­tiv und lässt hof­fen, dass auch in Zukunft immer mehr Frau­en in Füh­rungs­po­si­tio­nen zu fin­den sein wer­den. In die­sem Arti­kel wer­fen wir einen Blick auf die wich­tigs­ten Ergeb­nis­se der Stu­die und dis­ku­tie­ren die Bedeu­tung der posi­ti­ven Ent­wick­lung für die Arbeits­welt in Deutschland.

Frau­en in der Pri­vat­wirt­schaft: Fort­schrit­te im Auf­sichts­rat, Unter­re­prä­sen­ta­ti­on im Vorstand

Die Ana­ly­se der sechs­ten jähr­li­chen Infor­ma­ti­on der Bun­des­re­gie­rung zeigt, dass in der Pri­vat­wirt­schaft der Frau­en­an­teil in Füh­rungs­po­si­tio­nen im Geschäfts­jahr 2019 bei den etwa 2.300 betrach­te­ten Unter­neh­men kon­ti­nu­ier­lich gestie­gen ist. Ins­be­son­de­re im Auf­sichts­rat bei den bör­sen­no­tier­ten und pari­tä­tisch mit­be­stimm­ten Gesell­schaf­ten stieg der Frau­en­an­teil von 25 Pro­zent im Geschäfts­jahr 2015 auf 35 Pro­zent im Jahr 2019. Über alle betrach­te­ten Unter­neh­men hin­weg erhöh­te sich der Frau­en­an­teil in Auf­sichts­rä­ten von 18,6 Pro­zent im Jahr 2015 auf 23,6 Pro­zent im Jahr 2019.

Aller­dings zeigt sich auch, dass Frau­en in den Unter­neh­mens­vor­stän­den wei­ter­hin stark unter­re­prä­sen­tiert sind. Ihr Anteil lag im sel­ben Zeit­raum bei nur 8,7 Pro­zent. Hier besteht also noch Nach­hol­be­darf. Es bleibt abzu­war­ten, ob die im Jahr 2021 in Kraft getre­te­ne Novel­le des Füh­rungs­po­si­tio­nen­ge­set­zes (FüPoG II), wel­che eine Frau­en­quo­te für Vor­stands­po­si­tio­nen vor­schreibt, zu einer wei­te­ren Ver­bes­se­rung der Situa­ti­on bei­tra­gen wird.

Die stei­gen­de Anzahl von Frau­en im Auf­sichts­rat zeigt jedoch, dass die Vor­ga­ben des FüPoG für mehr Geschlech­ter­ge­rech­tig­keit in den Füh­rungs­eta­gen wir­ken. Trotz des noch nied­ri­gen Frau­en­an­teils im Vor­stand ist hier zumin­dest ein ers­ter Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung erkennbar.

Frau­en im öffent­li­chen Dienst: Posi­ti­ve Ent­wick­lung hin zur Pari­tät bei Füh­rungs­kräf­ten und Gremien

Auch im öffent­li­chen Dienst ist eine posi­ti­ve Ent­wick­lung in Bezug auf die Geschlech­ter­gleich­stel­lung zu ver­zeich­nen. Die Bun­des­re­gie­rung strebt eine pari­tä­ti­sche Beset­zung der Füh­rungs­po­si­tio­nen bis zum Jahr 2025 an. Laut der Sechs­ten Jähr­li­chen Infor­ma­ti­on der Bun­des­re­gie­rung über die Ent­wick­lung des Frau­en­an­teils an Füh­rungs­ebe­nen und in Gre­mi­en der Pri­vat­wirt­schaft und des öffent­li­chen Diens­tes wur­de die­ses Ziel in eini­gen Berei­chen bereits erreicht.

So waren im Jahr 2021 39 Pro­zent der Füh­rungs­kräf­te in den obers­ten Bun­des­be­hör­den Frau­en. Das bedeu­tet eine Stei­ge­rung um sechs Pro­zent seit dem Inkraft­tre­ten des novel­lier­ten Bun­des­gleich­stel­lungs­ge­set­zes im Jahr 2015. In den wesent­li­chen Gre­mi­en und Auf­sichts­gre­mi­en des Bun­des, die unter die Vor­ga­ben des Bun­des­gre­mi­en­be­set­zungs­ge­set­zes fal­len, lag der Frau­en­an­teil Ende 2020 mit 48,1 Pro­zent nahe an der Parität.

Die­se Ent­wick­lung ist ein posi­ti­ves Signal für die Geschlech­ter­gleich­stel­lung im öffent­li­chen Dienst und zeigt, dass die Umset­zung von Frau­en in Füh­rungs­po­si­tio­nen auch hier voranschreitet.

Füh­rungs­po­si­tio­nen­ge­setz und sei­ne Wir­kung: Quo­ten­re­ge­lung als wich­ti­ger Schritt

Das Füh­rungs­po­si­tio­nen­ge­setz (FüPoG) gibt seit 2015 eine fes­te Min­dest­quo­te von 30 Pro­zent vor, mit der Frau­en und Män­ner jeweils in den Auf­sichts­rä­ten bör­sen­no­tier­ter und pari­tä­tisch mit­be­stimm­ter Unter­neh­men betei­ligt wer­den müs­sen. Die jüngs­te Infor­ma­ti­on zeigt, dass die Umset­zung die­ser Vor­ga­be zu einer kon­ti­nu­ier­li­chen Stei­ge­rung des Frau­en­an­teils in Auf­sichts­rä­ten geführt hat. Über alle betrach­te­ten Unter­neh­men hin­weg erhöh­te sich der Frau­en­an­teil in Auf­sichts­rä­ten von 18,6 Pro­zent im Geschäfts­jahr 2015 auf 23,6 Pro­zent im Geschäfts­jahr 2019. Der Frau­en­an­teil im Auf­sichts­rat bei den bör­sen­no­tier­ten und pari­tä­tisch mit­be­stimm­ten Gesell­schaf­ten stieg von 25 Pro­zent im Geschäfts­jahr 2015 auf 35 Pro­zent und lag damit über der für die­se Unter­neh­men gel­ten­den Min­dest­quo­te von 30 Prozent.

Das Fol­ge­ge­setz FüPoG II trat 2021 in Kraft und geht noch wei­ter. Danach muss ein Vor­stands­pos­ten weib­lich besetzt wer­den, wenn ein Unter­neh­mens­vor­stand in einem bör­sen­no­tier­ten und pari­tä­tisch mit­be­stimm­ten Unter­neh­men aus mehr als drei Per­so­nen besteht (Min­dest­be­tei­li­gungs­ge­bot). Die­se Rege­lung gilt für Bestel­lun­gen von Vor­stands­mit­glie­dern seit dem 1. August 2022. Die Ein­füh­rung die­ser wei­te­ren Quo­ten­re­ge­lung ist ein wich­ti­ger Schritt, um den Anteil von Frau­en in Füh­rungs­po­si­tio­nen zu erhö­hen und die Gleich­stel­lung von Frau­en und Män­nern wei­ter voranzutreiben.

Den­noch blei­ben Frau­en in Unter­neh­mens­vor­stän­den noch immer stark unter­re­prä­sen­tiert. Im Geschäfts­jahr 2019 lag ihr Anteil bei den unter­such­ten Unter­neh­men bei nur 8,7 Pro­zent. Es bleibt also noch viel zu tun, um eine tat­säch­li­che Gleich­stel­lung von Frau­en und Män­nern in Füh­rungs­po­si­tio­nen zu errei­chen. Die Quo­ten­re­ge­lung des FüPoG und des FüPoG II sind jedoch wich­ti­ge Instru­men­te auf dem Weg dorthin.

Fazit: Eine ermu­ti­gen­de Ent­wick­lung, aber noch viel zu tun

Trotz der posi­ti­ven Ent­wick­lun­gen bei der Erhö­hung des Frau­en­an­teils in Füh­rungs­po­si­tio­nen gibt es noch viel zu tun. Vor allem in den Vor­stän­den der Pri­vat­wirt­schaft sind Frau­en wei­ter­hin stark unter­re­prä­sen­tiert. Hier ist es wich­tig, dass Unter­neh­men stär­ker dar­an arbei­ten, Frau­en den Zugang zu Füh­rungs­po­si­tio­nen zu erleich­tern. Auch im öffent­li­chen Dienst ist eine pari­tä­ti­sche Beset­zung der Füh­rungs­kräf­te und Gre­mi­en noch nicht erreicht. Hier muss wei­ter­hin an einem aus­ge­wo­ge­nen Ver­hält­nis gear­bei­tet werden.

Das Füh­rungs­po­si­tio­nen­ge­setz hat als Quo­ten­re­ge­lung einen wich­ti­gen Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung getan. Es hat dazu bei­getra­gen, dass der Frau­en­an­teil in den Auf­sichts­rä­ten der bör­sen­no­tier­ten und pari­tä­tisch mit­be­stimm­ten Unter­neh­men gestie­gen ist. Die Wir­kung des Geset­zes muss jedoch noch in den Vor­stän­den und im öffent­li­chen Dienst ver­stärkt werden.

Ins­ge­samt lässt sich jedoch fest­hal­ten, dass die Sechs­te Jähr­li­che Infor­ma­ti­on der Bun­des­re­gie­rung über die Ent­wick­lung des Frau­en­an­teils an Füh­rungs­ebe­nen und in Gre­mi­en der Pri­vat­wirt­schaft und des öffent­li­chen Diens­tes eine ermu­ti­gen­de Ent­wick­lung dar­stellt. Die Zah­len zei­gen, dass eine posi­ti­ve Ver­än­de­rung statt­fin­det, auch wenn es noch Ver­bes­se­rungs­be­darf gibt. Es ist zu hof­fen, dass die Unter­neh­men und die öffent­li­che Ver­wal­tung wei­ter­hin dar­an arbei­ten, eine aus­ge­wo­ge­ne Geschlech­ter­ver­tei­lung in Füh­rungs­po­si­tio­nen zu erreichen.

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