FüPoG

Bei FüPoG han­delt es sich um die Abkür­zung für das “Gesetz über die Zusam­men­ar­beit des Bun­des und der Län­der in Ange­le­gen­hei­ten des Ver­fas­sungs­schut­zes”. Die­ses Gesetz regelt die Zusam­men­ar­beit zwi­schen dem Bund und den Län­dern in Bezug auf den Ver­fas­sungs­schutz und dient der Über­wa­chung und Bekämp­fung von extre­mis­ti­schen und ter­ro­ris­ti­schen Akti­vi­tä­ten. Es regelt unter ande­rem den Infor­ma­ti­ons­aus­tausch, die Koor­di­na­ti­on der Ermitt­lun­gen und die Zustän­dig­kei­ten der ver­schie­de­nen Behör­den auf Bun­des­ebe­ne und in den Län­dern. Das FüPoG ist ein wich­ti­ges Instru­ment im Bereich der inne­ren Sicher­heit und soll eine effek­ti­ve Zusam­men­ar­beit zwi­schen den ver­schie­de­nen Sicher­heits­be­hör­den gewährleisten.


  • Frau­en in Füh­rungs­po­si­tio­nen: Erfolg durch Führungspositionengesetz

    Frau­en in Füh­rungs­po­si­tio­nen: Erfolg durch Führungspositionengesetz

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    Frau­en in Füh­rungs­po­si­tio­nen – Eine posi­ti­ve Entwicklung Die Bun­des­re­gie­rung hat in ihrer Sechs­ten Jähr­li­chen Infor­ma­ti­on zur Ent­wick­lung des Frau­en­an­teils an Füh­rungs­ebe­nen und Gre­mi­en in der Pri­vat­wirt­schaft und im öffent­li­chen Dienst erfreu­li­che Zah­len ver­öf­fent­licht. Seit Inkraft­tre­ten des Füh­rungs­po­si­tio­nen­ge­set­zes im Jahr 2015 ist der Frau­en­an­teil in Füh­rungs­ebe­nen und Gre­mi­en kon­ti­nu­ier­lich gestie­gen. Obwohl die Zah­len in man­chen Berei­chen…