Gemeinnütziger Verein

Ein gemeinnütziger Verein ist eine rechtsfähige Organisation, die keine eigenwirtschaftlichen Gewinnabsichten verfolgt, sondern sich für die Förderung der Allgemeinheit einsetzt. Diese Förderung muss in der Satzung festgelegt sein und Bereiche wie etwa Sport, Kultur, Wissenschaft oder Soziales betreffen. Durch die staatliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit genießt der Verein steuerliche Vorteile und ist berechtigt, Spendenbescheinigungen an seine Unterstützer auszustellen. Sämtliche Mittel des Vereins müssen dabei ausschließlich und zeitnah für die festgelegten gemeinnützigen Zwecke verwendet werden.


  • Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn im Yoga-Ashram bestätigt

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    Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn im Yoga-Ashram bestätigt

    Das Landesarbeitsgericht Hamm hat kürzlich ein wegweisendes Urteil gefällt, das die Rechte von Arbeitnehmern in gemeinnützigen Einrichtungen stärkt. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob sogenannte Sevakas, die in einem Yoga-Ashram leben und arbeiten, Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben. Hintergrund: Der Beklagte, ein gemeinnütziger Verein, betreibt mehrere Yoga-Zentren und Seminarhäuser. Die klagenden Parteien,…