Gemeinnütziger Verein
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Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn im Yoga-Ashram bestätigt
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Das Landesarbeitsgericht Hamm hat kürzlich ein wegweisendes Urteil gefällt, das die Rechte von Arbeitnehmern in gemeinnützigen Einrichtungen stärkt. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob sogenannte Sevakas, die in einem Yoga-Ashram leben und arbeiten, Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben. Hintergrund: Der Beklagte, ein gemeinnütziger Verein, betreibt mehrere Yoga-Zentren und Seminarhäuser. Die klagenden Parteien, die…