Gemeinnütziger Verein


  • Anspruch auf gesetz­li­chen Min­dest­lohn im Yoga-Ashram bestätigt

    Anspruch auf gesetz­li­chen Min­dest­lohn im Yoga-Ashram bestätigt

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    Das Lan­des­ar­beits­ge­richt Hamm hat kürz­lich ein weg­wei­sen­des Urteil gefällt, das die Rech­te von Arbeit­neh­mern in gemein­nüt­zi­gen Ein­rich­tun­gen stärkt. Im Mit­tel­punkt des Ver­fah­rens stand die Fra­ge, ob soge­nann­te Seva­kas, die in einem Yoga-Ashram leben und arbei­ten, Anspruch auf den gesetz­li­chen Min­dest­lohn haben. Hin­ter­grund: Der Beklag­te, ein gemein­nüt­zi­ger Ver­ein, betreibt meh­re­re Yoga-Zen­tren und Semi­nar­häu­ser. Die kla­gen­den Par­tei­en, die…