Gesetzlicher Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn ist die unterste Grenze der Entlohnung, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten pro Arbeitsstunde rechtlich verpflichtend zahlen müssen. Er wird vom Staat festgelegt, um Arbeitnehmer vor Ausbeutung durch unangemessen niedrige Löhne zu schützen und ein Existenzminimum zu sichern. Diese Lohnuntergrenze gilt branchenübergreifend für fast alle Beschäftigungsverhältnisse und sorgt für einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen. Eine Kommission prüft in regelmäßigen Abständen die Höhe des Betrags und passt ihn an die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung an.


  • Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn im Yoga-Ashram bestätigt

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    Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn im Yoga-Ashram bestätigt

    Das Landesarbeitsgericht Hamm hat kürzlich ein wegweisendes Urteil gefällt, das die Rechte von Arbeitnehmern in gemeinnützigen Einrichtungen stärkt. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob sogenannte Sevakas, die in einem Yoga-Ashram leben und arbeiten, Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben. Hintergrund: Der Beklagte, ein gemeinnütziger Verein, betreibt mehrere Yoga-Zentren und Seminarhäuser. Die klagenden Parteien,…