Inflationsausgleichprämie

Die Infla­ti­ons­aus­gleichs­prä­mie ist eine finan­zi­el­le Ver­gü­tung, die Arbeit­neh­mer erhal­ten, um den Ver­lust ihrer Kauf­kraft auf­grund der Infla­ti­on aus­zu­glei­chen. Sie wird in der Regel ein­mal jähr­lich als pro­zen­tua­ler Zuschlag zum Gehalt oder als sepa­ra­te Zah­lung aus­ge­zahlt. Der Zweck die­ser Prä­mie besteht dar­in, sicher­zu­stel­len, dass die Arbeit­neh­mer trotz des Anstiegs der Lebens­hal­tungs­kos­ten ihre finan­zi­el­le Situa­ti­on auf­recht­erhal­ten kön­nen. Die Höhe der Infla­ti­ons­aus­gleichs­prä­mie wird oft von den Tarif­ver­trä­gen fest­ge­legt oder kann durch Ver­hand­lun­gen zwi­schen Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern bestimmt werden.


  • Infla­ti­ons­aus­gleichs­prä­mie

    Infla­ti­ons­aus­gleichs­prä­mie

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    I. Ein­lei­tung Die Infla­ti­ons­aus­gleichs­prä­mie ist eine frei­wil­li­ge Zah­lung von Arbeit­ge­bern an Arbeit­neh­mer zur Abmil­de­rung der gestie­ge­nen Ver­brau­cher­prei­se. Da die Zah­lung von Arbeit­ge­bern frei­wil­lig ist, stellt sich die Fra­ge, ob und inwie­fern der Betriebs­rat bei der Infla­ti­ons­aus­gleichs­prä­mie mit­be­stim­men kann. In die­sem Blog-Arti­kel wer­den wir die Infla­ti­ons­aus­gleichs­prä­mie genau­er betrach­ten und klä­ren, ob der Betriebs­rat in die­sem Zusam­men­hang…