Informationspflicht

Die Informationspflicht des Arbeitgebers umfasst die gesetzliche Verpflichtung, den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend über betriebliche Angelegenheiten zu informieren, wie z.B. Personalplanungen, wirtschaftliche Entwicklungen oder Umstrukturierungen. Sie ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt und dient der Ausübung der Mitwirkungsrechte des Betriebsrats. Eine ordnungsgemäße Erfüllung der Informationspflicht ist Voraussetzung für die Wirksamkeit betrieblicher Maßnahmen. Bei Verletzung kann dies zu rechtlichen Konsequenzen wie der Unwirksamkeit von Entscheidungen führen.