Insolvenzgeld

Insol­venz­geld ist eine finan­zi­el­le Unter­stüt­zung, die von der Bun­des­agen­tur für Arbeit geleis­tet wird, um Arbeit­neh­mern ihr aus­ge­fal­le­nes Net­to­ar­beits­ent­gelt für die letz­ten drei Mona­te vor der Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens ihres Arbeit­ge­bers zu erset­zen. Anspruch auf Insol­venz­geld haben Arbeit­neh­mer, deren Arbeit­ge­ber auf­grund einer Insol­venz nicht mehr in der Lage ist, Löh­ne oder Gehäl­ter zu zah­len. Die Finan­zie­rung des Insol­venz­gel­des erfolgt über eine Umla­ge, die alle Arbeit­ge­ber zah­len. Um Insol­venz­geld zu erhal­ten, müs­sen betrof­fe­ne Arbeit­neh­mer einen Antrag bei der Agen­tur für Arbeit stel­len, wobei bestimm­te Fris­ten und for­ma­le Anfor­de­run­gen zu beach­ten sind.


  • Was muss ein Betriebs­rat wis­sen, wenn sein Betrieb Insol­venz anmeldet?

    Was muss ein Betriebs­rat wis­sen, wenn sein Betrieb Insol­venz anmeldet?

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    In wirt­schaft­lich tur­bu­len­ten Zei­ten ist die Insol­venz eines Unter­neh­mens kei­ne Sel­ten­heit mehr. Ein sol­ches Sze­na­rio stellt nicht nur für das Unter­neh­men selbst, son­dern auch für die Beleg­schaft und ins­be­son­de­re für den Betriebs­rat eine gro­ße Her­aus­for­de­rung dar. Der Betriebs­rat spielt in die­ser kri­ti­schen Pha­se eine Schlüs­sel­rol­le, da er die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer ver­tritt und sicher­stel­len muss,…