Insolvenzordnung

Die Insol­venz­ord­nung (InsO) ist das zen­tra­le gesetz­li­che Regel­werk in Deutsch­land, das die Abwick­lung von Insol­venz­ver­fah­ren für natür­li­che Per­so­nen, Unter­neh­men und ande­re juris­ti­sche Per­so­nen regelt. Sie trat am 1. Janu­ar 1999 in Kraft und ersetz­te die bis dahin gel­ten­de Kon­kurs­ord­nung sowie die Ver­gleichs­ord­nung, mit dem Ziel, die Insol­venz­ver­fah­ren effi­zi­en­ter und gerech­ter zu gestal­ten. Die Insol­venz­ord­nung legt fest, unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen ein Insol­venz­ver­fah­ren eröff­net wer­den kann, regelt das Ver­fah­ren zur Fest­stel­lung und Befrie­di­gung der Gläu­bi­ger­an­sprü­che und bie­tet Rah­men­be­din­gun­gen für die Sanie­rung und Fort­füh­rung insol­ven­ter Unter­neh­men. Wesent­li­che Ele­men­te der InsO sind das Regel­in­sol­venz­ver­fah­ren, das Ver­brau­cher­insol­venz­ver­fah­ren für Pri­vat­per­so­nen, das Schutz­schirm­ver­fah­ren sowie die Eigen­ver­wal­tung, die Unter­neh­men die Mög­lich­keit geben, die Sanie­rung unter eige­ner Regie durchzuführen.


  • Was muss ein Betriebs­rat wis­sen, wenn sein Betrieb Insol­venz anmeldet?

    Was muss ein Betriebs­rat wis­sen, wenn sein Betrieb Insol­venz anmeldet?

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    In wirt­schaft­lich tur­bu­len­ten Zei­ten ist die Insol­venz eines Unter­neh­mens kei­ne Sel­ten­heit mehr. Ein sol­ches Sze­na­rio stellt nicht nur für das Unter­neh­men selbst, son­dern auch für die Beleg­schaft und ins­be­son­de­re für den Betriebs­rat eine gro­ße Her­aus­for­de­rung dar. Der Betriebs­rat spielt in die­ser kri­ti­schen Pha­se eine Schlüs­sel­rol­le, da er die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer ver­tritt und sicher­stel­len muss,…