Insolvenzordnung
Die Insolvenzordnung (InsO) ist das zentrale gesetzliche Regelwerk in Deutschland, das die Abwicklung von Insolvenzverfahren für natürliche Personen, Unternehmen und andere juristische Personen regelt. Sie trat am 1. Januar 1999 in Kraft und ersetzte die bis dahin geltende Konkursordnung sowie die Vergleichsordnung, mit dem Ziel, die Insolvenzverfahren effizienter und gerechter zu gestalten. Die Insolvenzordnung legt fest, unter welchen Voraussetzungen ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann, regelt das Verfahren zur Feststellung und Befriedigung der Gläubigeransprüche und bietet Rahmenbedingungen für die Sanierung und Fortführung insolventer Unternehmen. Wesentliche Elemente der InsO sind das Regelinsolvenzverfahren, das Verbraucherinsolvenzverfahren für Privatpersonen, das Schutzschirmverfahren sowie die Eigenverwaltung, die Unternehmen die Möglichkeit geben, die Sanierung unter eigener Regie durchzuführen.