Insolvenzverfahren

Ein Insol­venz­ver­fah­ren ist ein gericht­li­ches Ver­fah­ren, das dar­auf abzielt, die Ver­mö­gens­wer­te eines zah­lungs­un­fä­hi­gen Schuld­ners zu ver­wal­ten und zu ver­wer­ten, um die Schul­den bei den Gläu­bi­gern so gerecht wie mög­lich zu beglei­chen. Es wird ein­ge­lei­tet, wenn ein Unter­neh­men oder eine Pri­vat­per­son dau­er­haft nicht in der Lage ist, sei­ne finan­zi­el­len Ver­pflich­tun­gen zu erfül­len. Wäh­rend des Ver­fah­rens wird oft ein Insol­venz­ver­wal­ter ernannt, der das ver­füg­ba­re Ver­mö­gen des Schuld­ners sichert, bewer­tet und ver­äu­ßert, um die Erlö­se unter den Gläu­bi­gern zu ver­tei­len. Das Insol­venz­ver­fah­ren bie­tet auch die Mög­lich­keit für die Sanie­rung und Restruk­tu­rie­rung des schuld­ne­ri­schen Unter­neh­mens, mit dem Ziel, des­sen Fort­be­stand zu ermög­li­chen und Arbeits­plät­ze zu erhalten.


  • Was muss ein Betriebs­rat wis­sen, wenn sein Betrieb Insol­venz anmeldet?

    Was muss ein Betriebs­rat wis­sen, wenn sein Betrieb Insol­venz anmeldet?

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    In wirt­schaft­lich tur­bu­len­ten Zei­ten ist die Insol­venz eines Unter­neh­mens kei­ne Sel­ten­heit mehr. Ein sol­ches Sze­na­rio stellt nicht nur für das Unter­neh­men selbst, son­dern auch für die Beleg­schaft und ins­be­son­de­re für den Betriebs­rat eine gro­ße Her­aus­for­de­rung dar. Der Betriebs­rat spielt in die­ser kri­ti­schen Pha­se eine Schlüs­sel­rol­le, da er die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer ver­tritt und sicher­stel­len muss,…