Insolvenzverwalter
Der Insolvenzverwalter ist eine unabhängige und neutrale Person, die vom Insolvenzgericht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens bestellt wird, um das Vermögen des insolventen Schuldners zu verwalten und zu verwerten. Seine Hauptaufgabe besteht darin, eine gerechte Verteilung des Schuldnervermögens an die Gläubiger zu gewährleisten und dabei die gesetzlichen Vorgaben der Insolvenzordnung zu befolgen. Der Insolvenzverwalter übernimmt die Kontrolle über das Unternehmen oder das Vermögen des Schuldners, führt das laufende Geschäft fort, prüft die Forderungen der Gläubiger und setzt gegebenenfalls Sanierungsmaßnahmen um. Darüber hinaus ist er für die Erstellung eines Insolvenzplans verantwortlich, der die Grundlage für die Sanierung des Unternehmens oder die Abwicklung des Insolvenzverfahrens bildet.