Insolvenzverwalter

Der Insol­venz­ver­wal­ter ist eine unab­hän­gi­ge und neu­tra­le Per­son, die vom Insol­venz­ge­richt im Rah­men eines Insol­venz­ver­fah­rens bestellt wird, um das Ver­mö­gen des insol­ven­ten Schuld­ners zu ver­wal­ten und zu ver­wer­ten. Sei­ne Haupt­auf­ga­be besteht dar­in, eine gerech­te Ver­tei­lung des Schuld­ner­ver­mö­gens an die Gläu­bi­ger zu gewähr­leis­ten und dabei die gesetz­li­chen Vor­ga­ben der Insol­venz­ord­nung zu befol­gen. Der Insol­venz­ver­wal­ter über­nimmt die Kon­trol­le über das Unter­neh­men oder das Ver­mö­gen des Schuld­ners, führt das lau­fen­de Geschäft fort, prüft die For­de­run­gen der Gläu­bi­ger und setzt gege­be­nen­falls Sanie­rungs­maß­nah­men um. Dar­über hin­aus ist er für die Erstel­lung eines Insol­venz­plans ver­ant­wort­lich, der die Grund­la­ge für die Sanie­rung des Unter­neh­mens oder die Abwick­lung des Insol­venz­ver­fah­rens bildet.


  • Was muss ein Betriebs­rat wis­sen, wenn sein Betrieb Insol­venz anmeldet?

    Was muss ein Betriebs­rat wis­sen, wenn sein Betrieb Insol­venz anmeldet?

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    In wirt­schaft­lich tur­bu­len­ten Zei­ten ist die Insol­venz eines Unter­neh­mens kei­ne Sel­ten­heit mehr. Ein sol­ches Sze­na­rio stellt nicht nur für das Unter­neh­men selbst, son­dern auch für die Beleg­schaft und ins­be­son­de­re für den Betriebs­rat eine gro­ße Her­aus­for­de­rung dar. Der Betriebs­rat spielt in die­ser kri­ti­schen Pha­se eine Schlüs­sel­rol­le, da er die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer ver­tritt und sicher­stel­len muss,…