Interessenausgleich
Der Interessenausgleich ist ein Instrument im deutschen Arbeitsrecht, das bei geplanten Betriebsänderungen zum Einsatz kommt. Ziel des Interessenausgleichs ist es, die Folgen der Betriebsänderung für die Arbeitnehmer abzumildern und Einigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über die Durchführung der Maßnahmen zu erzielen. Er umfasst Verhandlungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat über die geplante Betriebsänderung, deren Auswirkungen und über Möglichkeiten, Entlassungen zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren. Obwohl der Abschluss eines Interessenausgleichs nicht rechtlich erzwingbar ist, hat er eine hohe praktische Bedeutung, da bei Nicht-Einigung ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden kann und der Sozialplan, der die konkreten Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen für die betroffenen Arbeitnehmer regelt, oft in direktem Zusammenhang mit ihm steht.