Interessenausgleich

Der Inter­es­sen­aus­gleich ist ein Instru­ment im deut­schen Arbeits­recht, das bei geplan­ten Betriebs­än­de­run­gen zum Ein­satz kommt. Ziel des Inter­es­sen­aus­gleichs ist es, die Fol­gen der Betriebs­än­de­rung für die Arbeit­neh­mer abzu­mil­dern und Einig­keit zwi­schen Arbeit­ge­ber und Betriebs­rat über die Durch­füh­rung der Maß­nah­men zu erzie­len. Er umfasst Ver­hand­lun­gen zwi­schen dem Arbeit­ge­ber und dem Betriebs­rat über die geplan­te Betriebs­än­de­rung, deren Aus­wir­kun­gen und über Mög­lich­kei­ten, Ent­las­sun­gen zu ver­mei­den oder zumin­dest zu redu­zie­ren. Obwohl der Abschluss eines Inter­es­sen­aus­gleichs nicht recht­lich erzwing­bar ist, hat er eine hohe prak­ti­sche Bedeu­tung, da bei Nicht-Eini­gung ein Schlich­tungs­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet wer­den kann und der Sozi­al­plan, der die kon­kre­ten Aus­gleichs- und Ent­schä­di­gungs­leis­tun­gen für die betrof­fe­nen Arbeit­neh­mer regelt, oft in direk­tem Zusam­men­hang mit ihm steht.


  • Was muss ein Betriebs­rat wis­sen, wenn sein Betrieb Insol­venz anmeldet?

    Was muss ein Betriebs­rat wis­sen, wenn sein Betrieb Insol­venz anmeldet?

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    In wirt­schaft­lich tur­bu­len­ten Zei­ten ist die Insol­venz eines Unter­neh­mens kei­ne Sel­ten­heit mehr. Ein sol­ches Sze­na­rio stellt nicht nur für das Unter­neh­men selbst, son­dern auch für die Beleg­schaft und ins­be­son­de­re für den Betriebs­rat eine gro­ße Her­aus­for­de­rung dar. Der Betriebs­rat spielt in die­ser kri­ti­schen Pha­se eine Schlüs­sel­rol­le, da er die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer ver­tritt und sicher­stel­len muss,…