Kandidatenmangel


  • Flexibilität im Fokus: Rechtsprechung stärkt betriebliche Mitbestimmung trotz Kandidatenmangel

    Flexibilität im Fokus: Rechtsprechung stärkt betriebliche Mitbestimmung trotz Kandidatenmangel

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    Die neu­es­te Ent­schei­dung des Bun­des­ar­beits­ge­richts mar­kiert einen bedeu­ten­den Wen­de­punkt im Ver­ständ­nis und in der Anwen­dung des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes in Deutsch­land. Die­se rich­ter­li­che Klar­stel­lung, dass Betriebs­rats­wah­len auch bei einer gerin­ge­ren Anzahl von Kan­di­da­ten als gesetz­lich vor­ge­schrie­ben gül­tig sind, unter­stützt die Fle­xi­bi­li­tät und Anpas­sungs­fä­hig­keit des Geset­zes an prak­ti­sche Betriebs­si­tua­tio­nen und hat weit­rei­chen­de Impli­ka­tio­nen für die betrieb­li­che Mit­be­stim­mung. Hintergrund…