KI-Verordnung

Die KI-Ver­ord­nung der Euro­päi­schen Uni­on, auch AI Act genannt, ist das welt­weit ers­te umfas­sen­de Gesetz zur Regu­lie­rung von Künst­li­cher Intel­li­genz. Sie trat am 1. August 2024 in Kraft und ver­folgt einen risi­ko­ba­sier­ten Ansatz, der KI-Anwen­dun­gen je nach Gefähr­dungs­po­ten­zi­al in ver­schie­de­ne Kate­go­rien ein­teilt. Ziel ist es, Sicher­heit, Trans­pa­renz und den Schutz von Grund­rech­ten beim Ein­satz von KI-Sys­te­men zu gewähr­leis­ten. Ver­stö­ße gegen die Ver­ord­nung kön­nen mit hohen Geld­bu­ßen geahn­det werden.


  • Neue Ära im Arbeits­recht: ChatGPT-Ein­satz ohne Betriebsratmitbestimmung

    Neue Ära im Arbeits­recht: ChatGPT-Ein­satz ohne Betriebsratmitbestimmung

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    Die Nut­zung künst­li­cher Intel­li­genz (KI) im Arbeits­um­feld mar­kiert einen Wen­de­punkt in der digi­ta­len Trans­for­ma­ti­on von Unter­neh­men. Spe­zi­ell die Ent­schei­dung des Arbeits­ge­richts Ham­burg zum Ein­satz von ChatGPT, einem KI-basier­ten Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tool, ohne die Ein­bin­dung des Betriebs­rats, wirft ein Schlag­licht auf die recht­li­chen Her­aus­for­de­run­gen und Mög­lich­kei­ten, die sich aus der Inte­gra­ti­on von KI in die Arbeits­welt erge­ben. Die­ser…