Kinderarbeit

Kin­der­ar­beit bezeich­net die Beschäf­ti­gung von Kin­dern unter Bedin­gun­gen, die ihre kör­per­li­che, geis­ti­ge oder emo­tio­na­le Ent­wick­lung beein­träch­ti­gen kön­nen. Dies kann in Form von Zwangs­ar­beit, aus­beu­te­ri­scher Arbeit oder in gefähr­li­chen Arbeits­um­ge­bun­gen gesche­hen. Kin­der­ar­beit ist in vie­len Län­dern ille­gal und wird von inter­na­tio­na­len Orga­ni­sa­tio­nen wie der Inter­na­tio­na­len Arbeits­or­ga­ni­sa­ti­on (ILO) bekämpft. Trotz­dem ist Kin­der­ar­beit in eini­gen Tei­len der Welt immer noch weit ver­brei­tet, ins­be­son­de­re in Ent­wick­lungs­län­dern, wo Armut und man­geln­de Bil­dung die Haupt­ur­sa­chen dafür sind.


  • Über Gren­zen hin­weg: Betriebs­rä­te als Schlüs­sel­ak­teu­re im Lieferkettengesetz

    Über Gren­zen hin­weg: Betriebs­rä­te als Schlüs­sel­ak­teu­re im Lieferkettengesetz

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    In einer zuneh­mend glo­ba­li­sier­ten Welt, in der Unter­neh­men kom­ple­xe und weit ver­zweig­te Lie­fer­ket­ten über Län­der­gren­zen hin­weg auf­bau­en, gewinnt das The­ma der sozia­len Ver­ant­wor­tung in der Wirt­schaft immer mehr an Bedeu­tung. Das Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz (LkSG) in Deutsch­land stellt einen wich­ti­gen Schritt in die­se Rich­tung dar. Es zielt dar­auf ab, die Men­schen­rech­te und Umwelt­stan­dards ent­lang der glo­ba­len Lie­fer­ket­ten…