Eine Kündigung wegen Israel-Kritik bezeichnet die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund von öffentlichen oder betriebsinternen Äußerungen eines Arbeitnehmers, die sich kritisch mit dem Staat Israel oder dessen Politik auseinandersetzen. Arbeitgeber begründen solche Schritte häufig mit einer Störung des Betriebsfriedens, einem Imageverlust des Unternehmens oder dem Vorwurf antisemitischer Tendenzen, die gegen die vertragliche Treuepflicht verstoßen. Rechtlich ist dies oft hochumstritten, da Arbeitsgerichte im Einzelfall zwischen der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit des Angestellten und den berechtigten Interessen des Arbeitgebers abwägen müssen. Die Wirksamkeit einer solchen Kündigung hängt maßgeblich davon ab, ob die Äußerungen den Rahmen einer sachlichen Debatte verlassen oder die Grenzen zur Diskriminierung und Volksverhetzung überschreiten.

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Am 22. Mai 2024 hat das Arbeitsgericht Berlin (Az. 37 Ca 12701/23) entschieden, dass der Springer-Verlag rechtmäßig einen Auszubildenden kündigte, der sich öffentlich gegen die pro-israelische Haltung des Unternehmens äußerte. Der Auszubildende, der im September 2023 seine Ausbildung zum Mediengestalter begonnen hatte, änderte sein Profilbild auf der Plattform „Teams“ in den Text „I don’t stand…