Kündigungsschutzgesetz

Das Kün­di­gungs­schutz­ge­setz ist ein Gesetz, das den Arbeit­neh­mer vor einer unbe­rech­tig­ten Kün­di­gung durch den Arbeit­ge­ber schüt­zen soll. Es regelt die Vor­aus­set­zun­gen, unter denen eine Kün­di­gung wirk­sam ist, und setzt bestimm­te Gren­zen für die Kün­di­gungs­be­fug­nis des Arbeit­ge­bers. Ziel des Geset­zes ist es, die sozia­le Sicher­heit der Arbeit­neh­mer zu gewähr­leis­ten und ihnen lang­fris­ti­ge Beschäf­ti­gungs­mög­lich­kei­ten zu bie­ten. Das Kün­di­gungs­schutz­ge­setz gilt in Deutsch­land und ist ein wich­ti­ges Instru­ment zum Schutz der Arbeitnehmerrechte.


  • BAG: Kün­di­gungs­schutz von Schwan­ge­ren beginnt 280 Tage vor dem Geburtstermin

    BAG: Kün­di­gungs­schutz von Schwan­ge­ren beginnt 280 Tage vor dem Geburtstermin

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    Schwan­ge­re Arbeit­neh­me­rin­nen sind laut Mut­ter­schutz­ge­setz vor Kün­di­gung geschützt. Ein Fall, bei dem eine Mit­ar­bei­te­rin gegen ihre Kün­di­gung wäh­rend ihrer Schwan­ger­schaft klag­te, beschäf­tig­te kürz­lich das Bun­des­ar­beits­ge­richt in Erfurt (Az.: 2 AZR 11/22). Die Arbeit­neh­me­rin wuss­te zum Zeit­punkt der Kün­di­gung nicht, dass sie schwan­ger war. Der Arbeit­ge­ber argu­men­tier­te, dass sie zum Kün­di­gungs­zeit­punkt noch nicht schwan­ger war und…

  • Bin ich eigent­lich vor einer Kün­di­gung geschützt?

    Bin ich eigent­lich vor einer Kün­di­gung geschützt?

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    Gute Fra­ge. Hier mei­ne kur­ze Ant­wort: Der all­ge­mei­ne Kün­di­gungs­schutz gilt für alle Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer, die unter den Gel­tungs­be­reich des Kün­di­gungs­schutz­ge­set­zes (KSchG) fal­len. Ob das Kün­di­gungs­schutz­ge­setz auf ein Arbeits­ver­hält­nis Anwen­dung fin­det, hängt von der Grö­ße des Betrie­bes (oder der Ver­wal­tung) und vom Beginn des Arbeits­ver­hält­nis­ses ab. • Hat das Arbeits­ver­hält­nis am 1. Janu­ar 2004 oder danach…