Landesarbeitsgericht Berlin

Das Landesarbeitsgericht Berlin ist eine Gerichtsinstanz in der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit. Es ist das zweithöchste arbeitsgerichtliche Organ in Berlin und entscheidet über Berufungen gegen Urteile der Arbeitsgerichte in erster Instanz. Das Gericht ist zuständig für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, einschließlich Kündigungsschutzklagen, Lohnforderungen und Fragen zur betrieblichen Mitbestimmung. Das Landesarbeitsgericht Berlin hat die Aufgabe, im Namen des Rechts Frieden und Gerechtigkeit in Arbeitskonflikten zu wahren.