Landesarbeitsgericht Berlin
Das Landesarbeitsgericht Berlin ist eine Gerichtsinstanz in der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit. Es ist das zweithöchste arbeitsgerichtliche Organ in Berlin und entscheidet über Berufungen gegen Urteile der Arbeitsgerichte in erster Instanz. Das Gericht ist zuständig für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, einschließlich Kündigungsschutzklagen, Lohnforderungen und Fragen zur betrieblichen Mitbestimmung. Das Landesarbeitsgericht Berlin hat die Aufgabe, im Namen des Rechts Frieden und Gerechtigkeit in Arbeitskonflikten zu wahren.
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Ryanair-Tochter Malta Air scheitert vor Gericht: Betriebsratsgründung am Flughafen BER nun möglich
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Wie das Nachrichtenportal “nd-aktuell” berichtet, hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am 22. Februar 2023 im Verfahren 4 TaBVGa 1301/22 die Beschwerde der Fluggesellschaft Malta Air (ehemals Ryanair) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Cottbus zurückgewiesen und damit den Weg für die Wahl eines Betriebsrats freigemacht, der künftig die Interessen der am Flughafen BER stationierten Beschäftigten der Malta…