Landesarbeitsgericht Nürnberg

Das Landesarbeitsgericht Nürnberg ist ein Gericht der zweiten Instanz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten in Nürnberg und der umliegenden Region. Es ist zuständig für Berufungen gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte und entscheidet über Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Urteile. Das Gericht setzt sich aus Berufsrichtern und ehrenamtlichen Richtern zusammen, die über eine besondere Expertise im Arbeitsrecht verfügen. Es trägt zur Rechtsprechung im Arbeitsrecht bei und trägt zur einheitlichen Auslegung und Anwendung des Arbeitsrechts bei.