Landesarbeitsgericht Nürnberg

Das Lan­des­ar­beits­ge­richt Nürn­berg ist ein Gericht der zwei­ten Instanz für arbeits­recht­li­che Strei­tig­kei­ten in Nürn­berg und der umlie­gen­den Regi­on. Es ist zustän­dig für Beru­fun­gen gegen Ent­schei­dun­gen der Arbeits­ge­rich­te und ent­schei­det über Rechts­mit­tel gegen erst­in­stanz­li­che Urtei­le. Das Gericht setzt sich aus Berufs­rich­tern und ehren­amt­li­chen Rich­tern zusam­men, die über eine beson­de­re Exper­ti­se im Arbeits­recht ver­fü­gen. Es trägt zur Recht­spre­chung im Arbeits­recht bei und trägt zur ein­heit­li­chen Aus­le­gung und Anwen­dung des Arbeits­rechts bei.


  • Umklei­den und Waschen auf Kos­ten des Chefs: Neu­es Urteil des LArbG Nürnberg

    Umklei­den und Waschen auf Kos­ten des Chefs: Neu­es Urteil des LArbG Nürnberg

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    In der moder­nen Arbeits­welt, wo jede Minu­te zählt und die Gren­zen zwi­schen Arbeits­zeit und Pri­vat­le­ben zuneh­mend ver­schwim­men, hat das Lan­des­ar­beits­ge­richt Nürn­berg ein rich­tungs­wei­sen­des Urteil gefällt. Am 6. Juni 2023 ent­schied das Gericht im Fall 7 Sa 275/22 über die Fra­ge, ob die Zeit, die Arbeit­neh­mer für das Umklei­den und Waschen im Betrieb auf­wen­den, als ver­gü­te­te…