Manteltarifvertrag
Ein Manteltarifvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, die die allgemeinen Arbeitsbedingungen für eine bestimmte Branche oder Region regelt. Dazu gehören unter anderem Regelungen zu Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsfristen. Der Manteltarifvertrag bildet die Grundlage für individuelle Arbeitsverträge und gilt für alle Arbeitnehmer, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen. Er schafft somit eine einheitliche und verbindliche Regelung für die Arbeitsbedingungen in einem bestimmten Wirtschaftszweig.
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Umkleiden und Waschen auf Kosten des Chefs: Neues Urteil des LArbG Nürnberg
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In der modernen Arbeitswelt, wo jede Minute zählt und die Grenzen zwischen Arbeitszeit und Privatleben zunehmend verschwimmen, hat das Landesarbeitsgericht Nürnberg ein richtungsweisendes Urteil gefällt. Am 6. Juni 2023 entschied das Gericht im Fall 7 Sa 275/22 über die Frage, ob die Zeit, die Arbeitnehmer für das Umkleiden und Waschen im Betrieb aufwenden, als vergütete…