Probezeit

Die Probezeit ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Beginn des Arbeitsverhältnisses, die in der Regel bis zu sechs Monate umfasst. In dieser Phase kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen beendet werden, ohne die gesetzlichen Kündigungsschutzbestimmungen anzuwenden. Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte bei Probezeitkündigungen, um die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und Missbrauch zu verhindern.