Schutz am Arbeitsplatz

Der Begriff “Schutz am Arbeits­platz” bezieht sich auf Maß­nah­men und Vor­keh­run­gen, die dazu die­nen, die Sicher­heit und Gesund­heit der Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer zu gewähr­leis­ten. Hier­un­ter fal­len bei­spiels­wei­se der Schutz vor Unfäl­len und Ver­let­zun­gen am Arbeits­platz, der Schutz vor gesund­heits­schä­di­gen­den Arbeits­be­din­gun­gen und der Schutz vor Beläs­ti­gung, Dis­kri­mi­nie­rung oder Mob­bing. Arbeit­ge­ber sind gesetz­lich dazu ver­pflich­tet, ange­mes­se­ne Maß­nah­men zur Gewähr­leis­tung des Schut­zes am Arbeits­platz zu ergreifen.


  • 07. Okto­ber: Welt­tag für men­schen­wür­di­ge Arbeit

    07. Okto­ber: Welt­tag für men­schen­wür­di­ge Arbeit

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    Heu­te am 07. Okto­ber fin­det welt­weit der Tag für men­schen­wür­di­ge Arbeit statt. Der Welt­tag für men­schen­wür­di­ge Arbeit, der jedes Jahr am 7. Okto­ber began­gen wird, soll sich welt­weit für gesun­de und men­schen­wür­di­ge Arbeit einsetzen. Vie­le Arbeit­neh­mer kön­nen kein men­schen­wür­di­ges Leben füh­ren, selbst wenn sie einen Job haben. Unbe­zahl­te Über­stun­den, unbe­zahl­ter Lohn, aus­beu­te­ri­sche Kin­der­ar­beit, uner­war­te­te Arbeit,…