Ein Sicherheitsbeauftragter ist ein Beschäftigter eines Unternehmens, der den Arbeitgeber ehrenamtlich bei der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung unterstützt. Er fungiert in seinem direkten Arbeitsumfeld als Ansprechpartner für Kollegen sowie Vorgesetzte und achtet darauf, dass Schutzvorrichtungen genutzt sowie Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Diese Funktion wird zusätzlich zur regulären beruflichen Tätigkeit ausgeübt und beinhaltet keine Weisungsbefugnis, sondern basiert auf Beratung und Beobachtung. In Deutschland sind Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern gesetzlich dazu verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen.

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In der modernen Arbeitswelt spielen die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten eine entscheidende Rolle, insbesondere wenn es um die Arbeitssicherheit geht. Diese Rechte sind nicht nur zentral für die Gewährleistung eines sicheren und gesundheitsfördernden Arbeitsumfelds, sondern tragen auch maßgeblich zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), insbesondere § 87 Abs. 1 Nr. 7, bildet dabei die…