Sozialpartnerschaft
Die Sozialpartnerschaft bezeichnet die Zusammenarbeit zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften zur Regelung von Arbeitsbedingungen und sozialen Belangen. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der sozialen Marktwirtschaft und dient der Interessenvertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. In der Sozialpartnerschaft werden unter anderem Tarifverträge ausgehandelt, Arbeitskonflikte gelöst und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen vereinbart. Durch die Sozialpartnerschaft soll ein Ausgleich der Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern erreicht werden.