Sozialpartnerschaft

Die Sozi­al­part­ner­schaft bezeich­net die Zusam­men­ar­beit zwi­schen den Arbeit­ge­ber­ver­bän­den und den Gewerk­schaf­ten zur Rege­lung von Arbeits­be­din­gun­gen und sozia­len Belan­gen. Sie ist ein wich­ti­ger Bestand­teil der sozia­len Markt­wirt­schaft und dient der Inter­es­sen­ver­tre­tung von Arbeit­neh­mern und Arbeit­ge­bern. In der Sozi­al­part­ner­schaft wer­den unter ande­rem Tarif­ver­trä­ge aus­ge­han­delt, Arbeits­kon­flik­te gelöst und Maß­nah­men zur Ver­bes­se­rung der Arbeits­be­din­gun­gen ver­ein­bart. Durch die Sozi­al­part­ner­schaft soll ein Aus­gleich der Inter­es­sen von Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern erreicht werden.


  • Kla­re Lini­en im Arbeits­recht: Die Neu­re­ge­lung der Betriebsratsvergütung

    Kla­re Lini­en im Arbeits­recht: Die Neu­re­ge­lung der Betriebsratsvergütung

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    Die Ver­gü­tung von Betriebs­rä­ten steht schon seit gerau­mer Zeit im Zen­trum arbeits­recht­li­cher Dis­kus­sio­nen in Deutsch­land. Beson­ders seit dem auf­se­hen­er­re­gen­den Fall des ehe­ma­li­gen VW-Betriebs­rats­chefs Bernd Oster­loh, der die Gerich­te und die öffent­li­che Mei­nung glei­cher­ma­ßen beschäf­tig­te, ist das The­ma in den Fokus gerückt. Unter­neh­men und Betriebs­rä­te ste­hen seit­her vor der Her­aus­for­de­rung, eine gerech­te und rechts­si­che­re Ver­gü­tungs­struk­tur zu…