TVöD
Der TVöD steht für den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und regelt die Arbeitsbedingungen und Gehälter der Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Deutschland. Er gilt für Angestellte und Arbeiter in Kommunen, Bundesländern und Bund sowie für Beschäftigte in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes. Der TVöD regelt unter anderem die Eingruppierung der Beschäftigten, die Arbeitszeit, Urlaubsansprüche und Sonderzahlungen. Er wird zwischen den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und den Arbeitgebern im öffentlichen Dienst ausgehandelt und regelmäßig aktualisiert.
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Umkleiden und Waschen auf Kosten des Chefs: Neues Urteil des LArbG Nürnberg
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In der modernen Arbeitswelt, wo jede Minute zählt und die Grenzen zwischen Arbeitszeit und Privatleben zunehmend verschwimmen, hat das Landesarbeitsgericht Nürnberg ein richtungsweisendes Urteil gefällt. Am 6. Juni 2023 entschied das Gericht im Fall 7 Sa 275/22 über die Frage, ob die Zeit, die Arbeitnehmer für das Umkleiden und Waschen im Betrieb aufwenden, als vergütete…