TVöD

Der TVöD steht für den Tarif­ver­trag für den öffent­li­chen Dienst und regelt die Arbeits­be­din­gun­gen und Gehäl­ter der Beschäf­tig­ten im öffent­li­chen Dienst in Deutsch­land. Er gilt für Ange­stell­te und Arbei­ter in Kom­mu­nen, Bun­des­län­dern und Bund sowie für Beschäf­tig­te in Ein­rich­tun­gen des öffent­li­chen Diens­tes. Der TVöD regelt unter ande­rem die Ein­grup­pie­rung der Beschäf­tig­ten, die Arbeits­zeit, Urlaubs­an­sprü­che und Son­der­zah­lun­gen. Er wird zwi­schen den Gewerk­schaf­ten des öffent­li­chen Diens­tes und den Arbeit­ge­bern im öffent­li­chen Dienst aus­ge­han­delt und regel­mä­ßig aktualisiert.


  • Umklei­den und Waschen auf Kos­ten des Chefs: Neu­es Urteil des LArbG Nürnberg

    Umklei­den und Waschen auf Kos­ten des Chefs: Neu­es Urteil des LArbG Nürnberg

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    In der moder­nen Arbeits­welt, wo jede Minu­te zählt und die Gren­zen zwi­schen Arbeits­zeit und Pri­vat­le­ben zuneh­mend ver­schwim­men, hat das Lan­des­ar­beits­ge­richt Nürn­berg ein rich­tungs­wei­sen­des Urteil gefällt. Am 6. Juni 2023 ent­schied das Gericht im Fall 7 Sa 275/22 über die Fra­ge, ob die Zeit, die Arbeit­neh­mer für das Umklei­den und Waschen im Betrieb auf­wen­den, als ver­gü­te­te…