UN-Leitprinzipien

Die UN-Leit­prin­zi­pi­en sind eine Rei­he von Richt­li­ni­en, die von den Ver­ein­ten Natio­nen ent­wi­ckelt wur­den, um Unter­neh­men bei der För­de­rung von Men­schen­rech­ten, Umwelt­schutz und sozia­ler Ver­ant­wor­tung zu unter­stüt­zen. Sie die­nen als Leit­fa­den für Unter­neh­men, um sicher­zu­stel­len, dass ihre Geschäfts­prak­ti­ken im Ein­klang mit inter­na­tio­nal aner­kann­ten Stan­dards ste­hen. Die Leit­prin­zi­pi­en beto­nen die Ver­ant­wor­tung von Unter­neh­men, die Men­schen­rech­te zu respek­tie­ren, Arbeits­stan­dards ein­zu­hal­ten, Umwelt­schutz zu för­dern und Kor­rup­ti­on zu bekämp­fen. Sie sind ein wich­ti­ger Bestand­teil der Bemü­hun­gen, die Aus­wir­kun­gen von Unter­neh­men auf die Gesell­schaft und die Umwelt zu minimieren.


  • Über Gren­zen hin­weg: Betriebs­rä­te als Schlüs­sel­ak­teu­re im Lieferkettengesetz

    Über Gren­zen hin­weg: Betriebs­rä­te als Schlüs­sel­ak­teu­re im Lieferkettengesetz

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    In einer zuneh­mend glo­ba­li­sier­ten Welt, in der Unter­neh­men kom­ple­xe und weit ver­zweig­te Lie­fer­ket­ten über Län­der­gren­zen hin­weg auf­bau­en, gewinnt das The­ma der sozia­len Ver­ant­wor­tung in der Wirt­schaft immer mehr an Bedeu­tung. Das Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz (LkSG) in Deutsch­land stellt einen wich­ti­gen Schritt in die­se Rich­tung dar. Es zielt dar­auf ab, die Men­schen­rech­te und Umwelt­stan­dards ent­lang der glo­ba­len Lie­fer­ket­ten…