Unternehmenssanierung

Unter­neh­mens­sa­nie­rung bezeich­net den Pro­zess der Wie­der­her­stel­lung der Wirt­schaft­lich­keit und Leis­tungs­fä­hig­keit eines in finan­zi­el­le Schwie­rig­kei­ten gera­te­nen Unter­neh­mens. Ziel der Sanie­rung ist es, das Unter­neh­men vor der Insol­venz zu bewah­ren und lang­fris­tig einen erfolg­rei­chen Geschäfts­be­trieb sicher­zu­stel­len. Dies kann durch ver­schie­de­ne Maß­nah­men erreicht wer­den, wie die Restruk­tu­rie­rung von Schul­den, die Opti­mie­rung von Geschäfts­pro­zes­sen, die Redu­zie­rung von Kos­ten oder die Erschlie­ßung neu­er Ein­nah­me­quel­len. Oft­mals wird im Rah­men einer Sanie­rung auch ein Insol­venz­ver­fah­ren in Eigen­ver­wal­tung genutzt, um das Unter­neh­men unter Auf­sicht eines Sach­wal­ters, aber unter Bei­be­hal­tung der Geschäfts­füh­rung durch das Unter­neh­men selbst, neu zu orga­ni­sie­ren und zu stabilisieren.


  • Was muss ein Betriebs­rat wis­sen, wenn sein Betrieb Insol­venz anmeldet?

    Was muss ein Betriebs­rat wis­sen, wenn sein Betrieb Insol­venz anmeldet?

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    In wirt­schaft­lich tur­bu­len­ten Zei­ten ist die Insol­venz eines Unter­neh­mens kei­ne Sel­ten­heit mehr. Ein sol­ches Sze­na­rio stellt nicht nur für das Unter­neh­men selbst, son­dern auch für die Beleg­schaft und ins­be­son­de­re für den Betriebs­rat eine gro­ße Her­aus­for­de­rung dar. Der Betriebs­rat spielt in die­ser kri­ti­schen Pha­se eine Schlüs­sel­rol­le, da er die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer ver­tritt und sicher­stel­len muss,…