Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts oder einer Willenserklärung bedeutet, dass es keine rechtlichen Bindungswirkungen entfaltet, oft aufgrund von Formfehlern, Täuschung oder Verstoß gegen Gesetze. Im Arbeitsrecht tritt Unwirksamkeit beispielsweise bei einer fehlerhaften Kündigung auf, die dann nichtig ist und den Arbeitnehmer schützt. Der Betriebsrat kann bei der Überprüfung solcher Fälle mitwirken, um die Einhaltung des Betriebsverfassungsgesetzes sicherzustellen und Missstände zu vermeiden.