Vereinsautonomie

Vereinsautonomie bezeichnet das verfassungsrechtlich geschützte Recht eines Vereins, seine inneren Angelegenheiten eigenverantwortlich und ohne staatliche Einmischung zu gestalten. Dieses Recht umfasst insbesondere die Freiheit, sich eine eigene Satzung zu geben, über die Aufnahme von Mitgliedern zu entscheiden und die interne Organisation festzulegen. Die Autonomie findet ihre Grenzen dort, wo zwingende gesetzliche Vorschriften oder fundamentale Rechtsprinzipien des Staates entgegenstehen. Sie bildet damit die wesentliche Grundlage für die Unabhängigkeit und Selbstverwaltung des Vereinslebens.


  • Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn im Yoga-Ashram bestätigt

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    Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn im Yoga-Ashram bestätigt

    Das Landesarbeitsgericht Hamm hat kürzlich ein wegweisendes Urteil gefällt, das die Rechte von Arbeitnehmern in gemeinnützigen Einrichtungen stärkt. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob sogenannte Sevakas, die in einem Yoga-Ashram leben und arbeiten, Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben. Hintergrund: Der Beklagte, ein gemeinnütziger Verein, betreibt mehrere Yoga-Zentren und Seminarhäuser. Die klagenden Parteien,…