Vergleichsgruppen

Ver­gleichs­grup­pen sind Grup­pen von Per­so­nen, die in einer Stu­die oder Unter­su­chung mit­ein­an­der ver­gli­chen wer­den, um Unter­schie­de oder Ähn­lich­kei­ten in bestimm­ten Merk­ma­len oder Ver­hal­tens­wei­sen zu iden­ti­fi­zie­ren. Die­se Grup­pen kön­nen bei­spiels­wei­se aus Per­so­nen bestehen, die eine bestimm­te Behand­lung erhal­ten haben, im Gegen­satz zu Per­so­nen, die kei­ne Behand­lung erhal­ten haben. Ver­gleichs­grup­pen sind wich­tig, um die Wirk­sam­keit von Inter­ven­tio­nen oder Behand­lun­gen zu bewer­ten und um Schluss­fol­ge­run­gen über Ursa­che-Wir­kungs-Bezie­hun­gen zu zie­hen. Durch den Ver­gleich von Grup­pen kön­nen For­scher auch poten­zi­el­le Stör­fak­to­ren iden­ti­fi­zie­ren und kon­trol­lie­ren, um zuver­läs­si­ge Ergeb­nis­se zu erzielen.


  • Kla­re Lini­en im Arbeits­recht: Die Neu­re­ge­lung der Betriebsratsvergütung

    Kla­re Lini­en im Arbeits­recht: Die Neu­re­ge­lung der Betriebsratsvergütung

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    Die Ver­gü­tung von Betriebs­rä­ten steht schon seit gerau­mer Zeit im Zen­trum arbeits­recht­li­cher Dis­kus­sio­nen in Deutsch­land. Beson­ders seit dem auf­se­hen­er­re­gen­den Fall des ehe­ma­li­gen VW-Betriebs­rats­chefs Bernd Oster­loh, der die Gerich­te und die öffent­li­che Mei­nung glei­cher­ma­ßen beschäf­tig­te, ist das The­ma in den Fokus gerückt. Unter­neh­men und Betriebs­rä­te ste­hen seit­her vor der Her­aus­for­de­rung, eine gerech­te und rechts­si­che­re Ver­gü­tungs­struk­tur zu…