WhatsApp

Whats­App ist ein Instant-Mes­sa­ging-Dienst, der es Benut­zern ermög­licht, Text­nach­rich­ten, Sprach­nach­rich­ten, Bil­der, Vide­os und Doku­men­te über das Inter­net zu sen­den und emp­fan­gen. Die App ist auf vie­len mobi­len Gerä­ten ver­füg­bar und ermög­licht es Benut­zern, sowohl Ein­zel- als auch Grup­pen­chats zu erstel­len. Whats­App hat sich auf­grund sei­ner Benut­zer­freund­lich­keit und der hohen Ver­brei­tung welt­weit als eine der belieb­tes­ten Mes­sa­ging-Apps etabliert.


  • Ist eine Kün­di­gung per Whats­App möglich?

    Ist eine Kün­di­gung per Whats­App möglich?

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    Dass eine frist­lo­se Kün­di­gung in Schrift­form erfol­gen muss, ist im Bür­ger­li­chen Gesetz­buch in den Para­gra­phen §§ 623, 126 Abs. 1 BGB klar gere­gelt. Was ist aber, wenn der Arbeit­ge­ber das Kün­di­gungs­schrei­ben ord­nungs­ge­mäß erstellt – samt Unter­schrift – und es dann als Foto per Whats­App oder über einen ande­ren Mes­sen­ger dem Arbeit­neh­mer zukom­men lässt? Über einen…